Liebe Eltern,
wir sind gut in das Schuljahr gestartet und Sie wissen, nun ist es Zeit für den 1. Elternbrief dieses Schuljahres an Sie. Wie immer begrüße ich noch einmal auch auf dieser Ebene unsere „neuen“ Eltern der fünften Klassen und heiße Sie herzlich willkommen.
Wenn Sie schon länger am JBG sind, dann kennen Sie den Aufbau dieses Briefes und auch die meisten Inhalte, dennoch möchte ich das eine oder andere gerne noch einmal in Erinnerung rufen.
Es geht einerseits darum, Sie über wichtige Termine des Schuljahres zu informieren, damit Sie gut planen können, und andererseits darum, wichtige Schulregeln zu kommunizieren, damit der Alltag so reibungslos wie möglich funktioniert. Und damit bin ich bei der ersten großen Bitte: Wenn Sie Ihr Kind einmal mit dem Auto zur Schule bringen sollten, dann setzen Sie es bitte auf dem Parkplatz am Mützendorpsteed ab und fahren nicht in den Höhnkoppelort rein. Dort ist das Gedränge am Morgen viel zu groß, die Situation unübersichtlich und damit gefährden wir nicht nur unsere Schüler*innen sondern muten auch unseren Nachbarn viel zu.
Zu den folgenden Themen möchte ich Sie in diesem Brief informieren:
1. Corona
2. Pausenregelungen
3. Digitalität
4. Lernferien
5. Wichtige Termine und mehr
1. Corona
Aktuell gibt es in der Schule keine Corona bedingten Einschränkungen – und wir hoffen alle, dass es so bleibt. Deshalb möchte ich Sie dafür sensibilisieren, Ihr Kind, wenn es hustet oder Fieber hat, unbedingt zu Hause zu lassen, auch wenn eine Arbeit geschrieben wird. Wenn ein Kind in der Schule auffällig hustet, schnupft oder fiebrig ist, können wir das Kind „anlassbezogen“ auffordern, einen Test zu
machen, um den Schutz der Mitschüler*innen und Lehrer*innen bestmöglich zu gewährleisten und den Krankenstand so niedrig wie möglich zu halten.
2. Pausenregelungen
Wir (und die Schüler*innen noch viel mehr!) sind sehr froh, dass wir aktuell auch in den Pausen keine weiteren Einschränkungen mehr haben und niemand mehr bei Regen draußen auf dem Hof sein muss. Die Klassenräume müssen grundsätzlich verlassen werden. Wer nicht draußen auf dem Hof sein möchte, kann in die Pausenhalle gehen. Dabei ist nur zu beachten, dass die Kinder, die sich in der Kantine ein Mittagessen kaufen, Vorrang an den Tischen haben. Sie haben es mitbekommen: Ein Mittagessen kostet jetzt 4,15€.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal auf die von der Schulkonferenz beschlossene Handyregelung hinweisen:
Bis inklusive Klassenstufe 10 ist die Nutzung der Handys ausschließlich auf den Gebrauch im Unterricht nach Aufforderung durch die Lehrkraft beschränkt. Ansonsten bleiben mitgeführte Handys unsichtbar in den Taschen. Wer das Handy dennoch gebraucht, muss es abgeben und kann es um 15:30 Uhr entweder im Schulbüro oder bei mir im Schulleiterbüro abholen. Bei einem wiederholten Gebrauch müssen Sie als Eltern es abholen, der Schüler/die Schülerin bekommt es nicht wieder ausgehändigt.
3. Digitalität
Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung in der Schule einen großen Schub gegeben. Auch wenn wir uns nun wieder regelhaft im Präsenzunterricht befinden, so ist doch ein Veränderungs- bzw. Entwicklungsprozess in Gang gekommen, den wir unbedingt weitergehen wollen. Schule insgesamt befindet sich in einem Wandlungsprozess, bei dem die zunehmende Digitalität nicht nur im Zentrum steht, sondern auch Teil des Motors ist.
Auch das Lehrer*innenkollegium wird sich weiter mit diesem Thema befassen und auf der ersten pädagogischen Ganztagskonferenz am Montag nach den Herbstferien dazu arbeiten.
4. Lernferien
Die Schulbehörde hat das Angebot der Lernferien verlängert, sollte an den Schulen der Bedarf bestehen. Die Durchführung hängt davon ab, ob sich genügend Kinder für eine Lerngruppe finden (Minimum 8 Kinder/Gruppe) und ob es der Schule gelingt, Lehrpersonal für die Ferienzeit zu finden. Die Anmeldung für die Lernferien ist dann absolut verbindlich.
Inhaltlich konzentrieren sich die Lernferien auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Für diese Herbstferien: Sollten Sie bzw. Ihr Kind Interesse daran haben, an den Lernferien teilzunehmen, sprechen Sie bitte per Mail die Abteilungsleitungen der Jahrgangsstufe Ihrer Kinder bis
Mittwoch, den 14. September 2022 an. Wichtig ist, dass Sie in der Mail immer auch die Klassenstufe und das Bedarfsfach, also Deutsch, Mathematik oder Englisch angeben.
5. Wichtige Termine und mehr
Den nun folgenden Teil kennen Sie in seinen Grundzügen, wenn Sie schon länger bei uns sind. Darin möchte ich Sie über wichtige Regelungen und über Termine im Schuljahr informieren.
Die Vermeidung von Unterrichtsausfall hat grundsätzlich größte Priorität – dennoch gibt es Situationen, bei denen es nicht vermeidbar ist, dass Unterricht ausfällt. Jede Schule ist dazu verpflichtet, ein verlässliches Vertretungskonzept zu haben, das krankheitsbedingten Unterrichtsausfall auf ein Minimum reduziert. Dennoch kann es bei größeren Krankheitswellen wie in den letzten Jahren dazu kommen, dass auch trotz eines guten Konzeptes Unterricht einmal ausfallen kann. Schulen haben keine Vertretungslehrer*innen, sondern müssen Vertretungen mit den Kolleg*innen auffangen, die regulär vor Ort sind. Fällt ein/e Kollege/in längerfristig aus, so kann die Schule eine Vertretungslehrkraft befristet einstellen. Das ist in Zeiten, in denen offen über „Lehrkräfte-Mangel“ gesprochen wird, nicht einfach, zumal die Vertretungslehrkräfte dann auch noch Zeit zu den im Stundenplan vorgegebenen Schienen haben müssen. Sollte es zu einem Ausfall oder zu einer längerfristigen Vertretung kommen, bemühen wir uns, Sie umfassend darüber zu informieren.
Termine
o In der Woche vom 26. – 30. September 2022 liegt unsere Reise- und Projektzeit. In dieser Woche wird in der Schule kein Mittagessen angeboten werden können.
o An den Montagen nach den Herbstferien (24. 10. 2022) und den Frühjahrsferien (20. 03. 2023) führen wir pädagogischen Ganztagskonferenzen zur Weiterentwicklung der Digitalisierung (Oktober) und zur Einführung der neuen Bildungspläne durch. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt.
o Am Freitag, den 27. Januar 2023, findet kein Unterricht statt (Halbjahrespause).
o Am Montag und Dienstag, den 06. und 07. Februar 2023, finden die diesjährigen Lernentwicklungsgespräche (LEG) statt. Am Montag starten die LEG ab 12:00 Uhr, vorher findet unser traditioneller Eissporttag statt. Am Dienstag findet kein Unterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler ist die Anwesenheit bei den LEG verpflichtend.
o Der Girls‘ and Boys‘ Day liegt in diesem Schuljahr auf dem 27. April 2023. Wie immer ist er für die sechsten Klassen verpflichtend, alle anderen Klassen haben an diesem Tag einen Projekttag, die Klassenstufe 9 den Medientag. Wenn Ihr Kind nicht in der sechsten Klasse ist und dennoch am Girls‘ and Boys‘ Day teilnehmen soll, dann teilen Sie das den Klassenlehrer/innen bitte spätestens bis Dienstag, den 11. April 2023 schriftlich mit.
o Dienstag und Mittwoch, den 27. und 28. Juni 2023, liegen die Haupttage des mündlichen Abiturs. An diesen Tagen sind alle Lehrer*innen in die Prüfungsausschüsse eingebunden und es findet kein Unterricht statt.
o Am Donnerstag, den 6. Juli 2023, findet die feierliche Entlassung unserer Abiturientinnen und Abiturienten statt.
o Unser Tag der offenen Tür ist dieses Jahr für Sonnabend, den 26. November 2022, in der Zeit von 10:00 – 13:00 Uhr geplant.
Noch nicht terminiert ist unser Sommerfest – sobald der Termin feststeht, werden wir ihn auf der Website veröffentlichen und Sie auch darüber informieren.
Religiöse Feiertage, Beurlaubungen, Ferien
Schülerinnen und Schüler (und auch Lehrerinnen und Lehrern) muss bei religiösen Feiertagen die Gelegenheit gegeben werden, einen Gottesdienst zu besuchen. Die Schulbehörde hat klar definiert, für welche Feiertage diese Regelung gilt. Dazu das Schreiben aus der Behörde:
Regelung zu religiösen Feiertagen (Schuljahr 2022/2023)
Schülerinnen und Schülern aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt (§ 3 Abs. 2 Feiertagsgesetz; SchulR HH 1.8.4). Schülerinnen und Schüler anderer Religionsgemeinschaften können an religiösen Feiertagen „aus wichtigem Grund“ vom Unterricht befreit werden (§ 28 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz). Der Wunsch sollte den Klassenlehrerinnen und-lehrern rechtzeitig angezeigt werden. Im Folgenden wird auf die Regelung bei christlichen, jüdischen, islamischen und alevitischen Feiertagen hingewiesen. Für andere Religionen ist analog zu verfahren.
1. Unterrichtsbefreiung aus Anlass christlicher Feiertage*
Evangelischen Schülerinnen und Schülern muss am folgenden Tag die Gelegenheit gegeben werden, an einem Gottesdienst teilzunehmen:
– Buß- und Bettag: Mi, 16.11.2022.
Katholischen Schülerinnen und Schülern muss an folgenden Tagen die Gelegenheit gegeben werden, an der Messe teilzunehmen:
– Allerheiligen: Di, 01.11.2022,
– Heiligedreikönigstag: (06.01.2023)**,
– Fronleichnam: Do, 08.06.2023.
Bei christlich-orthodoxen Schülerinnen und Schülern ist zu beachten, dass sich einige orthodoxe Kirchen nach dem alten (julianischen) Kalender richten und die hohen christlichen Feiertage 13 Tage später feiern.
2. Unterrichtsbefreiung aus Anlass jüdischer Feiertage*
Jüdischen Schülerinnen und Schülern muss an folgenden Tagen die Gelegenheit gegeben werden, an einem Gottesdienst teilzunehmen:
– Rosch Haschana: 26.09. und 27.09.2022,
– Jom Kippur: 05.10.2022,
– Sukkoth: (10.10. und 11.10.2022)**,
– Schemini Azareth: (17.10.2022)**,
– Simchat Thora: (18.10.2022)**,
– Pessach: 06.04. (und 07.04.2023)**, 12.04. und 13.04.2023,
– Schawuoth: 26.05. (und 27.05.2023)**.
3. Unterrichtsbefreiung aus Anlass islamischer Feiertage*
Muslimische Schülerinnen und Schüler erhalten auf Wunsch jeweils einen Tag schulfrei:
– an einem der ersten beiden Tage des dreitägigen Ramadanfestes: Fr, 21.04. (22.04.2023)**,
– an einem der beiden ersten Tage des viertägigen Opferfestes: Mi, 28.06. oder Do 29.06.2023.
Muslimischen Schülerinnen und Schülern muss am folgenden Tag die Gelegenheit gegeben werden, an
einem Gottesdienst teilzunehmen:
– am Aschuratag: (08.08.2022)**.
(Vorschau auf Schuljahr 2023/24: Ramadan-Fastenzeit vom 11.03.2024 bis 09.04.2024; Ramadanfest:
10./11.04.2024; Opferfest: 16./17.06.2024)
4. Unterrichtsbefreiung aus Anlass alevitischer Feiertage*
Alevitischen Schülerinnen und Schülern muss an folgenden Tagen die Gelegenheit gegeben werden, an einem Gottesdienst teilzunehmen:
– am Aşure-Tag: (11.08.2022)**,
– an Hızır-Lokması: Do, 16.02.2023,
– an Nevruz: Di, 21.03.2023.
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* Die Daten der religiösen Feiertage wurden der BSB von den Religionsgemeinschaften mitgeteilt.
** Fällt in diesem Schuljahr auf einen Samstag, Sonntag, einen unterrichtsfreien Tag oder liegt in Schulferien
Wie immer bitte ich Sie an dieser Stelle zu beachten, dass die Behörde klar unterscheidet zwischen der Gelegenheit, einen Gottesdienst zu besuchen und der Möglichkeit, einen Tag schulfrei zu geben. Grundsätzlich muss eine Unterrichtsbefreiung (für einzelne Stunden oder für einen Tag) rechtzeitig bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Bitte reichen Sie einen solchen Antrag mit der Bitte um Beurlaubung bis spätestens eine Woche vor dem Feiertag in Papierform oder per Mail bei der Schulleitung ein. Gleiches Verfahren gilt auch für Beurlaubungsanträge aus anderen Gründen (musische oder sportliche Veranstaltungen, Aktivitäten von Vereinen, besondere private Gründe u.v.m.) Ohne einen solchen Antrag kann Ihr Kind nicht beurlaubt werden.
Ferienregelungen
Für alle Ferien gelten wie immer besondere Regelungen: Grundsätzlich kann und darf ich keine Unterrichtsbefreiung für die Tage direkt vor und direkt nach den Ferien aussprechen. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Urlaubsplanung. Sollten dennoch besondere Umstände eine Beurlaubung aus Ihrer Sicht erfordern, so nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der Schulleitung Kontakt auf.
Allgemeine Regelungen:
o Für Krankmeldungen an den Tagen vor und nach den Ferien legen Sie bitte ein Attest des behandelnden Arztes/ der Ärztin vor.
o Grundsätzlich endet der Unterricht vor den Ferien nach der sechsten Stunde. Eine Ausnahme bilden die Weihnachts- und Sommerferien: Vor den Weihnachtsferien endet der Unterricht nach der 4. Stunde, vor den Sommerferien nach der 3. Stunde, bzw. nach der Zeugnisvergabe.
o Am Donnerstag, den 26. Januar 2023 (Halbjahresende), endet der Unterricht ebenfalls nach der 6. Stunde.
o Am Donnerstag, den 6. April 2023 (Gründonnerstag), endet der Unterricht nach Plan.
Liebe Eltern,
ich freue mich auf das Schuljahr mit Ihnen! Wie immer wird es lebendig werden, uns alle mit Unvorhergesehenem konfrontieren und die ein oder andere Planung über den Haufen werfen. Aus meiner Sicht haben wir diese Dinge in der Vergangenheit gemeinsam immer gut gemeistert – so soll es bleiben!
Ich versuche, Sie mit meinen Briefen so umfangreich und schnell wie möglich über wichtige Regelungen und Entwicklungen zu informieren. Dennoch möchte ich Sie ermuntern, immer wieder einen Blick auf unsere Website zu werfen, hier werden alle Entwicklungen und Ereignisse, die unsere Schule betreffen, für Sie zur Information aufbereitet.
Wenn Sie Sorgen, Fragen oder Anregungen haben, ist die direkte Ansprache der beste Weg:
o Christoph Preidt, Schulleiter christoph.preidt@bsb.hamburg.de
o Bernd Hoinke, stv. Schulleiter bernd.hoinke@bsb.hamburg.de
o Dr. Mirjam Seils, Abt.-Leitung Oberstufe mirjam.seils@bsb.hamburg.de
o Martin Bitterberg, Abt.-Leitung Mittelstufe martin.bitterberg@bsb.hamburg.de
o Sandra Greve, Abt.-Leitung Beobachtungsstufe sandra.greve@bsb.hamburg.de
Darüber hinaus:
o Gordon Steiner, Koordination Ganztag steiner@jbg-hamburg.de
o Simone Brüning, Koordination IVK-Klassen bruening@jbg-hamburg.de
o Sabine Parschat, Beratung parschat@jbg-hamburg.de
Und natürlich, eng mit der Schulleitung im Austausch stehend,
o der Elternrat am JBG elternrat@jbg-hamburg.de
Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches und fröhliches Schuljahr 2022/2023!
Christoph Preidt