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Johannes-Brahms-Gymnasium

Zentrale Prüfungen

Zentrale Überprüfung und zentrale MSA-Prüfung in Klasse 10

Am Ende des Jahrgangs 10 entscheidet das Leistungsbild des Jahreszeugisses, ob eine Schülerin oder ein Schüler in die Profiloberstufe eintreten kann oder das Gymnasium verlassen muss! Teil der Leistungsbewertung sind im Jahrgang 10 zentral durchgeführte Prüfungen. Man unterscheidet die – seit einigen Jahren bereits durchgeführte – „Überprüfung  in Jahrgang 10“ und die – seit dem Schuljahr 2013/14 am Gymnasium neue – „Zentrale Prüfung in Jahrgang 10“ zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses (MSA).


I. Überprüfung in Jahrgang 10

Alle Schülerinnen und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 10 nehmen im zweiten Halbjahr an der  Überprüfung teil.

1. Schriftliche Überprüfung

1.1 Die schriftlichen Prüfungen werden in den Fächern Deutsch und Mathematik  und den Fremdsprachen durchgeführt.

1.2 Jeder Schüler muss an der schriftlichen Überprüfung in Deutsch und Mathematik teilnehmen.

1.3 In Bezug auf die Fremdsprachen kann man zwischen Englisch und einer spätestens ab Klasse 8 aufgenommenen Fremdsprache  w ä h l e n (Spanisch oder Latein). Wichtig ist, dass man in der Fremdsprache, die man wählt, auf jeden Fall auch eine mündliche Prüfung ablegen muss. Dies gilt es bei der Wahl zu berücksichtigen.

1.4 Termine im Schuljahr 2021/22:

Achtung:
Auf Grund der Corona-Pandemie entfällt im Schuljahr 2021/22 die schriftliche Überprüfung.
Sie wird in jedem Fach durch eine „normale“ Klassenarbeit ersetzt.

Deutschentfällt
Mathematikentfällt
Fremdsprachen
(Englisch oder Spanisch/Latein)
entfällt

2. mündliche Überprüfung

2.1 Die Wahl der Prüfungsfächer findet zu Beginn des zweiten Halbjahres statt..

2.2 Man kann nur eine Fremdsprache für die mündliche Prüfung wählen.

2.3 Neben der mündlichen Prüfung in der Fremdsprache muss jeder Schüler eine weitere Prüfung in Deutsch ODER Mathematik ablegen. Man kann aber auch in beiden Fächern, also Deutsch und Mathematik, an einer Prüfung teilnehmen.

2.4 Die mündlichen Überprüfungen liegen im Zeitraum vom
08.04. bis .14.2022

3. Bewertung

3.1 Werden mündliche und schriftliche Prüfung in einem Fach abgelegt, so gilt, dass mündliche und schriftliche Leistungen zu je 50% eine Gesamtnote ausmachen. Diese Gesamtnote wird dann wiederum zu 30% in die  Zeugnisnote einbezogen.

3.2 Wenn nur eine schriftliche Prüfung in einem Fach abgelegt wurde, so wird das Ergebnis dieser Prüfung ebenfalls zu 30% in die Zeugnisendnote einberechnet.

3.3 Für die Versetzung ist allein die Zeugnisnote entscheidend. Man kann also die mittlere Schulabschlussüberprüfung bestehen und trotzdem nicht versetzt werden (und andersherum).
Achtung:
Im Schuljahr 21/22 fließen die mündlichen Überprüfungen mit 15% in die Zeugnisnote ein!


II. Zentrale MSA-Prüfung in Jahrgang 10

Darüber hinaus nehmen Schülerinnen und Schüler, die im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse den Vermerk haben, dass sie wahrscheinlich nicht in die Oberstufe eintreten werden können, an der Zentralen Prüfung zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses (MSA) teil.

1. Schriflicher Teil der zentralen MSA-Prüfung

1.1 Die schriftlichen Prüfungen werden im Schuljahr 21/22 in zwei der Fächer DeutschMathematik  und Englisch durchgeführt.

1.2 Termine der zentralen Prüfungen:

Englisch06.05.2022
Deutsch10.05.2022
Mathematik12.05.2022

2. Mündlicher Teil der MSA-Prüfung

Die mündlichen Prüfungen finden am 27., 28. und 29.  Mai 2022 statt. Sie werden im Schuljahr 21/22 in dem Fach durchgeführt, das nicht schriftlich gewählt wurde.

3. Bewertung

Erreichen Schülerinnen und Schüler nur den mittleren Schulabschluss, wird zunächst die Note für die Unterrichts-leistungen gemäß der unten abgebilde-ten Umrechnungstabelle in eine abschlussbezogene Note umgerechnet. Sodann wird die für die Prüfung erteilte Note mit der Note für die Unterrichtsleistungen im Verhältnis 20:80 zu einer Note zusammengezogen.

4. Zeugnisse

Wer an Ende der 10. Klasse den mittleren Schulabschluss erreicht hat, erhält ein Zeugnis, das neben den auf die gymnasiale Anforderungsebene bezogenen Noten auch die Noten enthält, die sich auf den mittleren Schulabschluss (zur Vergleichbarkeit mit Bezug auf die Stadtteilschule) beziehen. Dabei gilt folgende Umrechnung:

Gymnasiale NoteAbschlussbezogene Note
1
21
32
43
54
66 (wird nicht umgerechnet)