Zentrale MSA-Prüfung in Klasse 10
Am Ende des Jahrgangs 10 entscheidet das Leistungsbild des Jahreszeugnisses, ob eine Schülerin oder ein Schüler in die Profiloberstufe eintreten kann. Schülerinnen und Schüler, die am Ende von Klasse 10 nicht versetzt werden, müssen das Gymnasium verlassen. Sie erlangen den Mittleren Schulabschluss (MSA) durch die Teilnahme an den mündlichen und schriftlichen MSA-Prüfungen. Die Schriftlichen Überprüfungen, an denen bis einschließlich des Schuljahres 2023/24 alle 10. Klässler teilnehmen mussten, wurden von der Schulbehörde mit Beginn des Schuljahres 2024/25 gestrichen!
Schülerinnen und Schüler, die im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse den Zeugnisvermerk haben, dass sie wahrscheinlich nicht in die Oberstufe eintreten werden können, nehmen an der Zentralen Prüfung zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses (MSA) teil.
1. Schriflicher Teil der zentralen MSA-Prüfung
1.1 Die schriftlichen Prüfungen werden in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt.
1.2 Termine der zentralen Prüfungen:
| Deutsch | im April |
| Mathematik | im April |
2. Mündlicher Teil der MSA-Prüfung
Die mündlichen Prüfungen finden in den letzten Schulwochen statt. Sie werden in zwei Fächern abgelegt. Die mündlichen Prüfungen finden immer im Fach Englisch und einem weiteren wählbaren Fach statt. Bei dem Wahlfach können die Schüler/innen aus den Fächern Biologie, Chemie, Geschichte oder PGW wählen.
3. Bewertung
Erreichen Schülerinnen und Schüler „nur“ den mittleren Schulabschluss, wird zunächst die Note für die Unterrichtsleistungen gemäß der unten abgebildeten Umrechnungstabelle in eine abschlussbezogene Note umgerechnet. Sodann wird die für die Prüfung erteilte Note mit der Note für die Unterrichtsleistungen im Verhältnis 20:80 zu einer Note zusammengezogen.
4. Zeugnisse
Wer an Ende der 10. Klasse den mittleren Schulabschluss erreicht hat, erhält ein Zeugnis, das neben den auf die gymnasiale Anforderungsebene bezogenen Noten auch die Noten enthält, die sich auf den mittleren Schulabschluss (zur Vergleichbarkeit mit Bezug auf die Stadtteilschule) beziehen. Dabei gilt folgende Umrechnung:
| Gymnasiale Note | Abschlussbezogene Note |
| 1 | |
| 2 | 1 |
| 3 | 2 |
| 4 | 3 |
| 5 | 4 |
| 6 | 6 (wird nicht umgerechnet) |

